Seit dem 15. September gilt: ab sofort 20 Prozent Zuschuss bei einbruchhemmenden Maßnahmen!
Seit dem 15. September 2017 hat die KfW den Zuschuss angehoben: Nun beträgt der Zuschusssatz 20 Prozent der förderfähigen, investierten Kosten pro Antrag. Dies lohnt sich vor allem für Mieter und Eigenheimbesitzer, die mit wenigen, effektiven Mitteln (zum Beispiel Panzerriegel und Tür- und Fenstersicherungen) Ihr Zuhause einbruchsicher machen möchten.
Die ersten 1.000 Euro werden mit 20 Prozent Zuschuss gefördert
Hierbei gilt: Die ersten 1.000 Euro werden mit 20 Prozent Zuschuss gefördert, alle Investitionskosten darüber hinaus mit weiteren 10 Prozent.
Gefördert werden Investitionskosten von 500 bis 15.000 Euro
Bezuschusst werden insgesamt Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz von 500 Euro bis maximal 15.000 Euro.
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